Italienisches Recht für Südtiroler

Das Grundbuch

Das Grundbuch spielt eine zentrale Rolle im italienischen Zivilrecht und ist von entscheidender Bedeutung für die Bestimmung und den Schutz von Eigentumsrechten und anderen dinglichen Rechten an unbeweglichen Sachen. 

Im Grundbuchsystem werden Eigentumsrechte und andere dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen nicht vertraglich erworben, sondern erst durch die Eintragung ins Grundbuch.

Erwerb und Änderung von Rechten im Grundbuch​

Das Eigentumsrecht und andere dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen werden im Grundbuchsystem nicht vertraglich, sondern erst durch die Eintragung in das Grundbuch erworben. 

Ebenso ist die vertragliche Änderung oder das Erlöschen dieser Rechte unwirksam ohne eine entsprechende Eintragung im Grundbuch.

Bedeutung der Eintragung ins Grundbuch​

Die von den Parteien zum Ausdruck gebrachte Zustimmung zum Vertragsschluss bildet den Titel für den Erwerb des dinglichen Rechtes und hat obligatorische Wirkung. Die Eintragung im Grundbuch hingegen ist die Art und Weise, wie das Recht tatsächlich erworben wird. 

Die Eintragung im Grundbuch hat beweisrechtliche Wirkung und beweist das eingetragene Recht, da sie die Voraussetzung für den Erwerb des Rechts ist.

Das Grundbuch spielt eine entscheidende Rolle im italienischen Rechtssystem und gewährleistet die Sicherheit von Eigentumsrechten und anderen dinglichen Rechten an unbeweglichen Sachen.